22.09.2009 - Altersvorsorge
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Betriebliche Altersvorsorge: die Direktversicherung

Von Eike Schulze (es)

Eine besonders gute Idee Geld für die Rentenzeit auf die hohe Kante zu legen, ist die Direktversicherung. Bereits seit 2002 sind Unternehmen verpflichtet - im Rahmen der Entgeltumwandlung - die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung zu bieten. Doch noch hält nicht jeder Betrieb für seine Mitarbeiter diese Chance bereit. Deshalb sollten Arbeitnehmer, die bislang noch nicht in de Genuss einer betrieblichen Altersversorgung gekommen sind, Ihren Arbeitgeber an diese Verpflichtung erinnern und ihn drängen, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermöglichen.

Der Ausgestaltung der Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung oder eine Fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Zusätzlich kann die Direktversicherung noch um eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt werden. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung  (2008 5.300 Euro) seines Bruttoeinkommens - kann der Arbeitnehmer dann im Jahr in den Vertrag einzahlen. Die Grenze, bis zu der die Beiträge in die Direktversicherung auch sozialabgabenfrei sind, liegt bei 1.752 Euro bei Einzelverträgen und 2.148 Euro bei Gruppenverträgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Prämien aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erfolgen. Die Beitragsfördergrenze kann sich um weitere 1.800 Euro erhöhen, wenn die Beiträge aufgrund einer Versorgungssage, beispielsweise für leitende Angestellte oder Geschäftsführer, geleistet wird. Außerdem ist der Kapitalstock der Direktversicherung unverfallbar, das heißt, die Ansprüche wachsen in dem Maße, in dem eingezahlt wird.
Das in der Direktversicherung angesparte Kapital ist zudem Hartz-IV-sicher: Im Falle längerer Arbeitslosigkeit kann die Arbeitsagentur vom Arbeitslosen verlangen, dass er den Teil seines Vermögens, der über einem bestimmten Freibetrag liegt, zunächst aufbrauchen muss, ehe er Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hat. Die in einer Direktversicherung vorhandenen Ersparnisse werden jedoch nicht zum Vermögen hinzugerechnet und bleiben insofern erhalten.

Direktversicherung in der Rentenphase
In der Rentenphase unterliegt der Ertragsteil der Zahlungen aus der Direktversicherung der nachgelagerten Versteuerung. Gleiches gilt auch bei Auszahlung der Ablaufleistung. Ausnahme: Bei einer Versorgungszusage sind die Rentenzahlungen im Rahmen der sonstigen Einkünfte voll steuerpflichtig - und zwar in Höhe des individuellen Steuersatzes. Außerdem muss der Rentner für die Rentenzahlungen oder die Ablaufleistung Beiträge zur gesetzliche Renten- und Krankenversicherung entrichten. Nur Privatversicherte brauchen diese Beiträge nicht zu zahlen. Nach der seit 2005 praktizierten Versteuerung ist es allerdings nicht mehr ratsam, sich die Ablaufleistung auszahlen zu lassen, da diese der sofortigen Besteuerung und Sozialabgabepflicht unterliegt. Das schmälert das eingesetzte Kapital ungemein.

Fazit
In der Regel lohnt sich der Abschluss einer Direktversicherung aufgrund der staatlichen Förderung. Die Direktversicherung ist genauso flexibel wie eine herkömmliche kapitalbildende Lebensversicherung. Das heißt, die Direktversicherung kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, auch eine private Vorsetzung ist denkbar, genauso wie eine Beitragsfreistellung, allerdings sind in diesem Fall auch die späteren Rentenzahlung geringer. Der Arbeitnehmer kann sich zum Ablauf des Vertrages auch für eine Teilverrentung entscheiden. Bis zu 30 Prozent der Ablaufleistung kann sich bei Vertragsende überweisen lassen. Nur eines geht nicht: kündigen.



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