27.09.2009 - Bauen und Wohnen
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Den Energiepass nicht verpassen!

Von Eike Schulze (es)

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis da. Dies ist insbesondere für Vermieter und Verkäufer wichtig. In Deutschland sind rund 39 Millionen Wohnungen dieser Regelung erfasst. Die Einführung erfolgt stufenweise. Zunächst sind Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt wurden, betroffen, sie mussten bereits ab 01.07.2008 einen Energieausweis vorweisen. Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 müssen Energieausweise ab Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden, es sei denn, die Gebäude erfüllen bereits die Wärmeschutzverordnung 1977. Grundsätzlich können Immobilieneigentümer noch bis zum 01.10.2008 wählen, ob sie den günstigen verbrauchsorientierten Energieausweis ordern oder den teueren energiebedarfsorientierten. Danach wird nur noch die zweite Variante angeboten. Für Wohngebäude ab 1966 muss dieser Ausweis spätestens ab Januar 2009 vorliegen. Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben noch Zeit bis zum 01.07.2009.


Vertragspartner haben ein Recht auf den Energieausweis
Das Papier wird benötigt, wenn eine Immobilie (Wohn- und Nichtwohngebäude) vermietet oder verkauft werden soll. Mieter und Kaufinteressenten haben das Recht, auf Verlangen Einsicht in den Energieausweis zu nehmen. Möchten sie dieses wahrnehmen, muss der Verkäufer oder Vermieter den Ausweis unverzüglich vorlegen. Ist kein Energiepass vorhanden, droht ein Bußgeld, die Höhe kann bis zu 15.000 Euro betragen! Selbstgenutzter Wohnraum ist von der Verpflichtung eines Energieausweises befreit, dies gilt ebenso auch für Baudenkmäler und kleine Gebäude bis zu 50 qm Nutzfläche.

Schnell handeln ist angesagt
Hauseigentümer sollten keine Zeit zu verlieren, wenn sie nicht mit leeren Händen dastehen wollen. Rechtzeitige Informationen von einem Gutachter sind notwendig. Da der Gesetzgeber entgegen seinen ursprünglichen Zielen, für mehr Transparenz zu sorgen, einen sehr bürokratischen Vorgang kreiert hat, ist dies nicht von Heute auf Morgen zu erledigen. Ein Aufschub lohnt sich nur dann, falls gerade oder noch kurzfristig energetische Maßnahmen am Haus geplant und durchgeführt werden. Dadurch verbessern sich in jedem Fall die Werte. Hauseigentümer sollte auch bedenken, dass es immer mehr gut informierte Mieter und Käufer gibt, für die ein Energieausweis ein ausschlaggebendes Kriterium für einen Vertragsabschluss ist. Da die Energiepreise immer weiter steigen, sind Energieausweise ein wichtiges zusätzliches Element, um Käufer oder Mieter zu finden. Wer zu den Stichtagen keinen entsprechenden Ausweis vorlegen kann, riskiert eine Unvermietbarkeit oder einen Verkauf des Eigentumshauses mit erheblichen Abschlägen. Da erfahrungsgemäß viele Hauseigentümer erst kurz vor ultimo handeln, könnte es zudem schwierig werden, kurzfristig noch einen Gutachter zu finden.

Folgende Personen dürfen einen Energieausweis ausstellen, wenn sie außerdem Berufspraxis oder eine entsprechende Sachkunde nachweisen können:

  • Hochschulabsolventen in den Fachbereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik
  • Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur
  • Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben.
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik

Die örtliche Industrie- und Handelskammer hält für Interessierte ein Verzeichnis über die Gutachter parat.



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