15.11.2009 - Versicherungen
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Der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung

Von Anette Stein (ast)

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in der Privaten Krankenversicherung der neue Basistarif. Ziel des Gesetzgeber war es, einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu bezahlbaren Beiträgen einzuführen. Dieses Vorhaben ist jedoch insofern gescheitert, als die Privaten Krankenversicherer als Prämie einheitlich den gesetzlich möglichen Höchstbeitrag erheben.

Gekoppelt an die GKV
In den Basistarif müssen die Versicherer jeden Antragsteller, der in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Der Tarif bietet, mit wenigen Ausnahmen, die gleichen Leistungen, welche auch in der GKV Versicherte in Anspruch nehmen können. Er ist an die Vorgaben für die GKV gekoppelt – beschließt der Gesetzgeber dort Leistungskürzungen, gelten diese also auch im Basistarif. Gesetzlich festgelegt ist ebenso, dass die Prämie für den Basistarif den aktuellen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse (2009: 569,63 Euro) nicht überschreiten darf.

Die Abrechnung für Gesundheitsleistungen erfolgt jedoch nach dem für Private Krankenversicherungen typischen Verlauf: Der Patient erhält vom Arzt eine Rechnung, die er zunächst selbst begleicht und anschließend mit der Versicherungsgesellschaft abrechnet. Zuzahlungen und Praxisgebühr zahlt er nicht direkt beim Arzt oder Apotheker, sondern diese zieht ihm der Versicherer von der Erstattung ab.

Die Prämie
Die Versicherer verlangen für den Basistarif einheitlich den möglichen Höchstbeitrag. Jeder Versicherte ab 21 Jahren zahlt grundsätzlich diesen Betrag. Jüngere oder gesunde Versicherte leisten damit oft einen höheren Beitrag als für einen Normaltarif in der PKV. Für ältere Versicherte kann die Prämie hingegen aufgrund angesparter Altersrückstellung geringer liegen. Wie in der privaten Krankenversicherung üblich, braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Für Kinder bis zu 15 Jahren fallen etwa 226 Euro je Monat an.

Versicherer müssen den Basistarif mit vier Selbstbehaltstufen anbieten, und zwar mit 300, 600, 900 und 1.200 Euro. An seine Wahl ist der Versicherungsnehmer drei Jahre gebunden. Da sich der Beitrag durch den Selbstbehalt allerdings meist nicht reduziert, lohnt es sich in der Regel nicht, ihn zu vereinbaren.

Bedingungen für den Wechsel
Seit Juli 2009 können Versicherte, die vor 2009 der PKV beigetreten waren, unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen, nur noch innerhalb ihres Versicherers in den Basistarif wechseln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen entweder mindestens 55 Jahre alt sein oder Anspruch auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension haben. Ein Wechsel ist außerdem auch für Personen möglich, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.
Wer seit dem 1. Januar 2009 neu in die PKV eingetreten ist, kann jederzeit ohne die, für die Bestandkunden geltenden Beschränkungen, in den Basistarif wechseln. Aus einem normalen PKV-Tarif können Versicherte auch in den Basistarif eines anderen Unternehmens umsteigen. Dabei müssen sie aber gegebenenfalls auf einen erheblichen Teil ihrer Alterungsrückstellungen verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn sie vorher über einen deutlich besseren Versicherungsschutz verfügten.

Der Basistarif lohnt sich für die meisten nicht
Für die meisten Versicherten lohnt der Basistarif nicht, da sein Beitrag deutlich über denen der Normaltarifen der Privaten Krankenkassen liegt. Nur bei teuren Anbietern oder für Tarife mit besseren Leistungen zahlen Versicherte mehr als für den Basistarif. Für Ältere könnte ein Umstieg hingegen lohnen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn das Unternehmen keinen anderen preisgünstigen Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen bietet. Vom Basistarif profitieren können eventuell auch die Versicherten, die aufgrund von Vorerkrankungen extrem hohe Prämie zahlen oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen müssen.



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