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Geld vom Arbeitgeber - Vermögenswirksame Leistungen

Geld vom Arbeitgeber - Vermögenswirksame LeistungenViele Arbeitgeber fördern ihre Mitarbeiter beim Sparen oder dem Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung monatlich mit einem kleinen Betrag. Diese Vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL genannt, können alle Beschäftigten erhalten. Zudem legt der Staat noch eine Förderung obendrauf. Somit profitiert der Sparer doppelt und kann im Laufe der Jahre eine recht stattliche Summe anhäufen.Geld vom Arbeitgeber - Vermögenswirksame Leistungen
 

Schutz vor dem sozialen Abstieg – die Berufsunfähigkeitsversicherung

Schutz vor dem sozialen Abstieg – die BerufsunfähigkeitsversicherungWer berufsunfähig wird, ist schlimm dran, denn die staatliche Erwerbsminderungsrente fällt meist dürftig aus. Für den Betroffenen entsteht so in Folge eine Versorgungslücke – verfügt er nicht über genügend eigene finanzielle Mittel, bleibt ihm nur der Gang zum Sozialamt. Aus diesem Grund ist es für jeden Erwerbstätigen ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt dem Versicherten im Ernstfall eine monatliche Rente.Schutz vor dem sozialen Abstieg – die Berufsunfähigkeitsversicherung
 

Schnelles Geld - Kredite aus dem Pfandhaus

Schnelles Geld - Kredite aus dem PfandhausEin Kredit vom Pfandhaus ist schnell zu haben und gilt inzwischen als bequeme Alternative zum Ratenkredit oder dem Überziehen des Girokontos. Wer eine Wertsache verpfändet, macht keine Schulden, sondern bekommt für seinen hinterlegten Pfand eine bestimmte Geldsumme und zahlt dafür Zinsen sowie Gebühren. Diese Kosten können allerdings recht hoch ausfallen. Schnelles Geld - Kredite aus dem Pfandhaus
 

Der Staat hilft beim Sparen - die Arbeitnehmersparzulage

Der Staat hilft beim Sparen - die ArbeitnehmersparzulageWer ein Recht auf die Vermögenswirksamen Leistungen hat, der kann unter Umständen auch von der Arbeitnehmersparzulage (kurz: ANSpZ) profitieren. Der Staat hat sich dabei auf die Fahne geschrieben, besonders einkommensschwache Arbeitnehmer zu unterstützen. Verankert ist diese Förderung im 5. Vermögensbildungsgesetz.Der Staat hilft beim Sparen - die Arbeitnehmersparzulage
 
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