22.11.2009 - Versicherungen
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Beitragsberechnung in der PKV

Von Anette Stein (ast)

Private Krankenkassen kalkulieren die Versicherungsbeiträge in Abhängigkeit zum individuellen Risiko. Kosten für die Police hängen dabei sowohl von dem vereinbarten Versicherungsumfang ab als auch von persönlichen Faktoren des Versicherten. Im Gegensatz dazu berechnet die GKV ihre Beiträge einkommensabhängig, das heißt, die Beitragsermittlung basiert auf dem Einkommen des Versicherten. Andere individuelle Gegebenheiten wirken sich nicht auf die Beitragshöhe aus, und die Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich kaum.

Grundlagen der Beitragsermittlung
In der privaten Krankenversicherung spielen folgende Faktoren bei der Beitragsermittlung eine Rolle:
  • Umfang der versicherten Leistungen – ein Versicherungsschutz, der zum Beispiel im Krankenhaus die Unterbringung im Einbettzimmer umfasst ist teurer als ein Versicherungsschutz, der nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließt.
  • Eintrittsalter – mit dem Alter steigt der Bedarf an Gesundheitsleistungen, deshalb ist der Beitrag um so höher, je älter der Versicherte bei Vertragsabschluss ist
  • Gesundheitszustand – Private Krankenversicherer nehmen vor Vertragsabschluss eine sogenannte Gesundheitsprüfung vor. Chronische Krankheiten oder Vorerkrankungen erhöhen den Beitrag.
  • Geschlecht: Die Tarife für Männer und Frauen werden unterschiedlich kalkuliert. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, zahlen sie einen höheren Beitrag.

Ausnahme: Den Basistarif berechnen die Privaten Krankenkassen anders. Dieser Tarif bietet einen Mindestschutz, der dem der GKV vergleichbar ist und bei dem die Versicherer beispielsweise keinen Beitragszuschlag für Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten erheben dürfen.

Altersrückstellungen
Ausschlaggebend für den Betrag, den der Versicherte zu leisten hat, ist die Situation zu Beginn des Versicherungsverhältnisses. Das Ansteigen des Alters oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags in der Zukunft. Zur Vorsorge der höheren Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter bilden die Versicherer Altersrückstellungen. Die Beiträge werden also so kalkuliert, dass sie in jungen Jahren oberhalb der tatsächlich in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen und in späteren Jahren unterhalb dieser Leistungen liegen. Seit dem 1.1.2000 erheben die Versicherer außerdem bei Abschluss eines Neuvertrages einen pauschalen Aufschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Beiträge. Dieser gesetzlich vorgegebenen Zuschlag wird in der Regel ab dem 22. Lebensjahr und bis zum 61. Lebensjahr berechnet. Die daraus resultierenden Mittel werden verzinslich angelegt und dafür verwendet, Beitragserhöhungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufzufangen.

Beitragserhöhungen
Da im Laufe der Jahre neue Entwicklungen im Gesundheitsbereich eintreten können, überprüfen die Versicherer die kalkulierten Beiträge regelmäßig und passen diese bei Bedarf an. Insgesamt gibt es die Tendenz, dass die Krankheitskosten ansteigen, weil sich aus dem medizinischen Fortschritts zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten ergeben und die Lebenserwartung der Versicherten allgemein ansteigt. Hinzu kommt, dass sich auch die Kosten für Gesundheitsleistungen – Behandlungen und Medikamente – ändern können. Erhöhen die Versicherer aufgrund dieser Entwicklungen die Beiträge, sind davon ältere Versicherte oft besonders betroffen. Dies liegt vor allem daran, dass es aufgrund der Anstiegs der Krankheitskosten notwendig wird, die Alterungsrückstellung für die Zukunft aufzufüllen. Da älteren Versicherte weniger Zeit für dieses Auffüllen verbleibt, fällt für sie der zusätzliche Beitrag entsprechend höher aus.

Private Krankenversicherungsunternehmen dürfen aufgrund der Beitragsanpassungsklausel eine Prämienänderung gemäß § 12 b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erst dann
vornehmen, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder überprüft, ob die Prämienänderung mit den dafür bestehenden Vorschriften im Einklang steht.



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