Krankenversicherung - den Beitrag senken
Von Anette Stein (ast)In der PKV spielen bei der Höhe des Prämie neben dem Versicherungsumfang vor allem die Faktoren Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten eine Rolle. Da sich diese persönlichen Gegebenheiten nicht ändern lassen, können Versicherte nur über den Tarif Einfluss auf den zu zahlende Betrag nehmen.
Den Tarif wechseln oder auf Leistungen verzichten
Eine Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, besteht darin, innerhalb der Krankenkasse den Tarif zu wechseln. So können Kunden den Basistarif oder Tarife mit umfassenderen und höherwertigen Leistungen wählen. Da jede zusätzliche Leistung die Kosten erhöht, lassen sich Einsparungen durch einen geringeren Leistungsumfang erzielen.
Auch ist es durchaus möglich, dass das Versicherungsunternehmen einen Tarif mit einer günstigeren Prämie, aber vergleichbaren Leistungen bietet. Bei einem solchen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Krankenkasse werden die bereits angesparten Altersrückstellungen mit in den neuen Tarif übernommen. Wichtig zu wissen: Zu einer erneuten Gesundheitsprüfung darf es bei einem Tarifwechsel nur kommen, wenn der neue Tarif Mehrleistungen enthält.
Wer nicht in einen anderen, neuen Tarif wechseln möchte, kann eventuell auch durch die Überprüfung seiner vorhandenen Police Beitragseinsparungen entdecken. So lässt sich auch sparen, wenn man auf anfangs vereinbarte Leistungen verzichtet und sich beispielweise bei der Krankenhausunterbringung mit einem Mehrbettzimmer anstelle des Einbett- oder Zweibettzimmers begnügt und auf die Chefarztbehandlung oder ein hohe Erstattung des Zahnersatzes verzichtet. Auch ein eventuell im Tarif enthaltenes Krankenhaustagegeld benötigt der Versicherte nicht unbedingt.
Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife
Versicherer belohnen ein kostenbewusstes Verhalten ihrer Kunden. So können diese zum einen durch die Übernahme eines Selbstbehaltes bzw. eines höheren Selbstbehaltes ihre Prämie erheblich reduzieren. Erwägenswert ist dies beispielsweise im ambulanten oder zahnärztlichen Bereich. Der Selbstbehalt ist meist als Summe festgelegt, erst die Kosten, die über diesem Betrag von zum Beispiel 500 Euro liegen, übernimmt der Versicherer. Auch prozentuale Selbstbehalte gibt es, in einem solchen Fall zahlt der Versicherte selbst einen bestimmten Anteil, beispielsweise 15 Prozent, der Rechnung und die Versicherung alles, was darüber hinaus anfällt.
Auch Beitragsrückerstattungstarife können Kosten reduzieren. Das Prinzip: Geht der Versicherte ein ganzes Jahr nicht auf Kosten der Krankenkasse zum Arzt, erhält er im Folgejahr einen Teil seiner geleisteten Beiträge zurückerstattet bzw. wird sein Beitrag gesenkt. Wer über einen Tarif mit einer Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme verfügt, sollte also vor Einreichung einer Arzt-Rechnung prüfen, ob es für ihn nicht besser ist, die Rechnung selbst zu zahlen. Die Beitragsrückerstattung kann nämlich höher sein als die Rechnung. Je länger die Anzahl der leistungsfreien Jahre, desto höher ist auch die Beitragsrückerstattung.
Beitragsentlastungsprogramme
Viele privat krankenversicherte Rentner leiden trotz der Altersrückstellungen
unter den stetig steigenden PKV-Beiträgen. Steht mit höherem Alter weniger Einkommen zur Verfügung als noch zur Zeit der Berufstätigkeit, können die Erhöhungen zum finanziellen Problem werden. Eine Möglichkeit sich frühzeitig davor zu schützen, besteht darin, an einem sogenannten Beitragsentlastungsprogramm teilzunehmen. Diese bieten die privaten Krankenversicherer an, um im Alter die Beiträge mit einem dynamischen oder einem konstanten Betrag zu entlasten. Der Versicherte zahlt in jungen Jahren eine zusätzliche Beitragsleistung, die dann für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt wird. Je früher er sich für ein Beitragsentlastungsprogramm entscheidet, desto niedriger kann später der von ihm zu zahlende Beitrag sein. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig.
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