14.11.2009 - Versicherungen
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Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Von Eike Schulze (es)

In der privaten Krankenversicherung legt der Kunde die Leistungen seiner Versicherung selbst fest, indem er sich für bestimmte Tarife entscheidet. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung, mit Ausnahme beim Basistarif, insgesamt ein breiteres Leistungsspektrum, allerdings entfallen auch einige Leistungen.

Eine private Krankenversicherung setzt ihr Tarifangebot in der Regel aus vier Bausteinen zusammen: Ambulanz-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif (letzterer entfällt bei Beamten). Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit sowie auch mindestens einen Monat weltweit. Diese Frist kann auch einen längeren Zeitraum umfassen bzw. der Versicherte hat die Möglichkeit, sie gegen einen Mehrbeitrag verlängern zu lassen.

Der Ambulante Schutz
Privatpatienten können unter allen Ärzten, Zahnärzten und Behandlungen frei wählen. Eine Psychotherapie ist meistens auf eine bestimmte Sitzungszahl pro Jahr begrenzt. Teilweise sind in den Tarifen auch Behandlungen durch Psychotherapeuten ausgeschlossen oder eine vorherige Bewilligung ist vonnöten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Kassen je nach Tarif auch die Behandlungen von Heilpraktikern oder auch einen Katalog alternativer Heilmethoden durch Ärzte.

Vorsorgeuntersuchungen erhalten Versicherte innerhalb der gesetzlich eingeführten Programme, bei einigen Tarifen leisten die Versicherer für Untersuchungen über diese Programme hinaus und verzichten sie auf eine Alters- und Diagnosebeschreibung. Bei Arzneimitteln gibt es keine Beschränkungen, alle Arzneimittel sind kostenerstattungsfähig. Auch Heilmittel werden, abhängig vom Tarif, meist zu 100 Prozent erstattet, Hilfsmittel hingegen häufig nur im Rahmen eines festgelegten Katalogs. Je nach Tarif bezuschusst die PKV auch Brillengestelle und Brillengläser in der verordneten Ausführung, das gleiche gilt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, auch für Kontaktlinsen.

Der stationäre Schutz
Der stationäre Schutz umfasst mindestens die gleichen Leistungen wie in der GKV, kann aber, abhängig vom gewählten Tarif, auch um eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer erweitert werden. Eine Stationäre Psychotherapie erstatten die Versicherer häufig nur in begrenztem Umfang, nach vorheriger Genehmigung oder einige Anbieter auch gar nicht. Die Kosten für ambulante und/ oder stationäre Kurleistungen sind oft abgedeckt, bei manchen Tarifen aber auch nicht. Der Kunde kann diese Leistung jedoch über einen zusätzlichen Kurtarif abschließen.

Der Zahnschutz
Privatpatienten erhalten die Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kronen und Brücken sowie kieferorthopädische Behandlungen erstattet. Je nach Tarif beträgt der Erstattungsanteil zwischen 50 und 80 Prozent.

Krankengeld
Einen Krankentagegeldtarif muss der Versicherte in der PKV zusätzlich abschließen. Angestellte erhalten das Krankentagegeld ab dem 42. Tag, da sie bis zu diesem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen. Da dies für Selbstständige nicht gilt, können sie sich bereits je nach Branche ab dem 8.Tag absichern. Grundsätzlich empfehlenswert ist es, das Krankentagegelds in Höhe des Nettoeinkommens zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung abzuschließen.

Leistungseinschränkungen
So umfangreich die Leistungen der privaten Krankenversicherung sein können, in einigen Bereichen sind auch Einschränkungen – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung – gegeben. PKV-Tarife enthalten kein Mutterschaftsgeld und Personen, die sich im Mutterschutz oder in der Elternzeit befinden, profitieren nicht von einer Beitragsfreistellung. Bei der Erkrankung eines Kindes zahlt der private Krankenversicherer dem Versicherten auch kein Krankengeld. Zudem entfällt die Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten sowie der Kosten für eine Haushaltshilfe. Beim Zahnschutz sind in den ersten Jahren häufig Summenbegrenzungen festgelegt.



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Krankenversicherungspflicht
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