Die private Pflegeversicherung Teil 1
Von Eike Schulze (es)Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für Versicherte. Alle Personen, die beruflich tätig sind, aber auch Studenten oder Praktikanten müssen über eine Pflegeversicherung verfügen. Dies gilt selbstverständlich auch für Privatversicherte.
Privatversicherte müssen zu ihrer Voll- oder Beihilfekrankenversicherung auch eine passende Pflegeversicherung abschließen. Meistens bietet der private Krankenversicherer diese selbst mit an. Die Leistungen entsprechenden aufgrund gesetzlicher Vorgaben denen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Folgende Geldmittel im Monat, in Abhängigkeit von der Pflegestufe, stehen zur Verfügung:
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Pflegestufen |
Häusliche Pflege |
Teilstationäre Pflege |
Vollstationäre Pflege |
Pflegegeld |
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I |
bis zu 420 Euro |
bis zu 420 Euro |
1.023 Euro |
bis zu 215 Euro |
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II |
bis zu 980 Euro |
bis zu 980 Euro |
1.279 Euro |
bis zu 420 Euro |
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III |
bis zu 1.470 Euro |
bis zu1.470 Euro |
1.470 Euro |
bis zu 675 Euro |
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Härtefälle |
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1.750 Euro |
Leistungen und Finanzlücken
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten oder Kostenanteile für die vier Teilbereiche der Pflegeversicherung. Wird der Patient zu Hause gepflegt, so erhält bei der Einschaltung eines professionellen Pflegedienstes Entgelte von, je nach Pflegestufe, bis zu 1.470 Euro im Monat. Übernehmen Familienmitglieder, Lebenspartner oder Freunde die Pflege, so wird dem Betroffenen das Pflegegeld zur Betreuung ausbezahlt. Bei der teilstationären Pflege wird der Patient – meistens tagsüber – innerhalb einer Pflegeeinrichtung betreut. Die übrige Zeit verbringt er Zuhause. Bei der vollstationären Pflege findet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtung statt. Bei sehr aufwändigen Pflegemaßnahmen kann der Höchstbetrag von 1.470 Euro auf 1.750 Euro im Monat angehoben werden.
Wichtig: Sowohl die private als auch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung dient nur als Grundstock für die Pflege. Bei vollstationärer Pflege können durchaus höhere Kosten entstehen. So sind Aufwendungen von 3.000 Euro im Monat keine Seltenheit. Aus diesem Grund ist eine Aufstockung durch eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll, damit der Versicherte selbst oder auch seine Familie im Pflegefall nicht in finanzielle Bedrängnis kommen.
Pflegezusatzversicherungen
Es gibt im Wesentlichen drei Varianten einer Pflegezusatzversicherung, die alle einen unterschiedlichen Ansatz verfolgen. Dies sind:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeld
- Pflegerentenversicherung und selbstständige Pflegerentenversicherung
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung ist in ihrer Ausrichtung mit der Privaten Krankenvollverssicherung identisch. Das heißt, die Versicherung übernimmt die tatsächlich entstehenden Kosten. In der Regel gibt es aber auch hier eine Obergrenze, bis zu der geleistet wird. Alternativ dazu bieten einzelne Versicherer auch Tarife mit einer prozentuellen Kostenobergrenze an. Wie auch bei der Krankenvollversicherung muss der Versicherte die Kosten mittels Belege einreichen, um die Beträge erstattet zu bekommen. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Unterbringung und Verpflegung – diese muss der Versicherte je nach Angebot selbst tragen, teilweise selbst tragen oder das Versichtungsunternehmen übernimmt die Kosten vollständig. Einzige Ausnahme ist die Haushaltspflege durch Angehörige, Lebenspartner oder Nachbarn, hier zahlen die Versicherer meist nur kleine Geldbeträge oder gar nicht.
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