17.11.2009 - Versicherungen
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Die private Pflegeversicherung Teil 2

Von Eike Schulze (es)

So gut die Pflegekostenversicherung ist - es gibt eine Alternative, die gerade für die häusliche Pflege interessant ist: die Pflegetagegeldversicherung.

Das Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld zahlt der Versicherer dem Pflegebedürftigen einen vereinbarten Tagessatz aus. Dies geschieht in Abhängigkeit von der Pflegestufe, der Höchstsatz wird somit erst in der Pflegestufe III erreicht. Über dieses Geld kann der Betroffene im Rahmen seiner Pflege frei verfügen, also es auch für die Leistungen der häuslichen Pflege frei einsetzen. Dadurch ist eine hohe Flexibilität gegeben. Und: Diese Versicherung kann auch dann sinnvoll sein, wenn der Pflegebedürftiger seinen Lebensabend im Ausland verbringt, da hierbei Pauschalen gelten und nicht die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Allerdings liegt der Tagessatz fest, das heißt, stellen sich höhere Ausgaben ein, weil beispielsweise doch professionelle Hilfe eingeschaltet werden muss, so trägt der Pflegebedürftige das Kostenrisiko in der Regel alleine. Außerdem sollten Interessierte auch darauf achten, dass in allen drei Pflegestufen ein Tagesgeld gezahlt wird. Insoweit lohnt sich das Pflegetagegeld auch nur, wenn eine Betreuung durch Familienangehörige oder Freunde gewährleistet ist.

Pflegerentenversicherung und selbstständige Pflegerentenversicherung
Eine weitere Pflegezusatzversicherung ist die Pflegerentenversicherung. Diese ergibt sich aus der Kombination einer Pflege- und einer Rentenversicherung, die im Pflegefall eine Rente an den Bedürftigen auszahlt. Stirbt der Pflegebedürftige, ist eine Todesfallleistung enthalten. Ab dem 80. oder 85. Lebensjahr kommt noch eine Altersrente hinzu oder wird bei fehlender Pflegebedürftigkeit ausbezahlt. Allerdings handelt es sich bei dieser Versicherung um einen alten Bekannten, die kapitalbildende Lebensversicherung, die für diesen Zweck etwas „umgebaut“ wurde. Da Lebensversicherungen jedoch nur einen relativ bescheidenen Zinssatz einbringen, und sie zudem nicht mehr mit Steuervorteilen verbunden sind, lohnt sich ein Abschluss in der Regel nicht.

Die selbstständige Pflegerentenversicherung ist eine reine Risikoversicherung, sie zahlt im Gegensatz zur Pflegerentenversicherung tatsächlich nur im Pflegefall. Dann wird eine vorher vereinbarte Rente fällig. Insoweit ist auch die selbstständige Pflegerentenversicherung ein alter Bekannten, nämlich eine Risikolebensversicherung in einem etwas anderen Gewand. Daher ist auch die selbstständige Pflegerentenversicherung eher zu empfehlen als die reine Pflegerentenversicherung, da sie doch meist deutlich günstiger ist.

Fazit
Die Pflegekostenversicherung ist in den meisten Fällen die erste Wahl, wenn es um Pflegezusatzversicherungen geht. Sie übernimmt die tatsächlichen Kosten, auch bei Kostensteigerungen, und deckt daher das Pflegekostenrisiko am besten ab. Lediglich wenn eine häusliche Pflege oder der Lebensabend im Ausland ansteht, stellt die Pflegetagegeldversicherung durchaus eine Alternative dar. Sowohl die Pflegerenten- als auch die selbstständige Pflegerentenversicherung sind nicht zu empfehlen oder allenfalls etwas für Menschen mit einem sehr hohen Sicherheitsbedürfnis.

Außerdem sollten Interessierte grundsätzlich darauf achten, dass bei Abschluss der Versicherung keine Wartezeit – beispielsweise von drei Jahren – vorgesehen ist. Und: Der Versicherte ist gut beraten auch eine Beitragsfreistellung im Pflegefall zu vereinbaren, denn dann sollte das Geld in vollem Umfang für die Pflege zur Verfügung stehen.



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bmfg
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