Gut abgesichert ins Alter: die Pflegezusatzversicherung
Von Eike Schulze (es)Am 1. Juli 2008 ist die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft getreten. Erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wurden die Zahlungen der Pflegekassen schrittweise angehoben. Allerdings wirken diese Erhöhungen nur wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Für Schwerstpflegebedürftige der Stufe III, die im Heim oder zu Hause betreut werden, gibt es jetzt monatlich 1.470 Euro, statt wie bisher 1.432 Euro. Im Jahr 2010 steigen die Beträge dann auf 1.510 Euro und im Jahr 2012 auf 1.550 Euro an. In den Pflegestufen I und II sind die Leistungen noch geringer.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus
Da die Kosten für eine Pflege deutlich höher liegen, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung also auch nach der Reform weiterhin nur eine Grundabsicherung dar. Wird ein Versicherter beispielsweise stationär in der Pflegestufe III untergebracht, verursacht dies in der Regel 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat. Für lediglich rund die Hälfte des Betrags kommt die Pflegeversicherung auf. In den anderen Pflegestufen und bei der häuslichen Pflege durch Pflegedienste oder Angehörige klaffen ähnlich große Lücken. Diese muss der Versicherte also selbst mit seiner Rente oder seinem gesparten Vermögen füllen. Reichen seine Mittel nicht aus, springt zwar zunächst das Sozialamt ein und zahlt die fehlenden Beträge. Allerdings prüft es dann, inwiefern es sich das Geld von den unterhaltspflichtigen Angehörigen, je nach deren finanziellen Möglichkeiten, wiederholen kann.
Die Versorgungslücke schließen
Wer sich gegen diese missliche Situation wappnen möchte, sollte in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Üblich sind in erster Linie zwei Varianten: die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung.
Leistet pro Tag: Die Pflegetagegeldversicherung
Wer eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, erhält im Versicherungsfall den vereinbarten Tagessatz. Für jeden Tag, den der Versicherte pflegebedürftig ist, zahlt der Versicherer den festgelegten Betrag. Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege spielen dabei keine Rolle. Liegen beispielsweise die Ausgaben für das Pflegeheim höher, erhält der Pflegebedürftige monatlich trotzdem nur die Summe aus den Tagesbeträgen. Der Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass der Versicherte das Geld nach eigenen Wünschen einsetzen kann, da es nicht zweckgebunden für Pflegekosten ist. Er kann das Geld also auch für Leistungen, die über die Pflege hinausgehen, ausgeben. Beispielsweise wählt er ein preisgünstigeres Pflegeheim aus und leistet sich dann Annehmlichkeiten wie Personal, das ihm vorliest oder beim Spazieren gehen begleitet.
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt sowohl für die Pflege zu Hause als auch im Heim. Die Höhe des Tagegelds hängt von der jeweiligen Pflegestufe und dem vereinbarten Tagessatz ab.
Übernimmt die tatsächlichen Kosten: Die Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Pflegetagegeldversicherung: Sie übernimmt ausschließlich die anfallenden Kosten für die Pflege, in der Regel jedoch nicht in voller Höhe. Meist zahlt der Versicherer die Differenz zwischen gesetzlichen Leistungen und der tatsächlichen Kostenhöhe. Entweder stockt er die Leistungen um einen bestimmten, bei Vertragsabschluss festgelegten, Prozentsatz auf oder er übernimmt die Restkosten bis zu einer monatlichen oder jährlichen Obergrenze. Bei der ersten Variante passen sich die Zahlungen der Pflegekostenversicherung automatisch gestiegenen Kosten an.
Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung orientieren sich ihre Leistungen nicht an der
Pflegestufe, sondern an den Rechnungen von Ärzten, Pflegepersonal oder anderen Dienstleistern.
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