11.11.2009 - Versicherungen
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PKV: Altersrückstellungen beim Wechsel übertragen

Von Anette Stein (ast)

Der Beitrag für eine private Krankenversicherung kann innerhalb einer fortgeschrittenen Vertragslaufzeit stark ansteigen. Die Überlegung, einen anderen günstigeren Versicherer zu wählen, ist dann naheliegend. In der Vergangenheit kam jedoch der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft den Versicherten teuer zu stehen. Häufig erhöhte sich in so einem Fall die zu zahlende Prämie, weil der Kunde seine Altersrückstellungen nicht zum neuen Anbieter mitnehmen konnte. Altersrückstellungen sind die Teile der Prämie, die Versicherte beim Versicherer ansparen, um später damit die sonst höheren Beiträge im Alter zu senken. Sie werden in einen gemeinschaftlichen Topf eingezahlt, aus dem dann schließlich alle älteren Versicherungsnehmer schöpfen können. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer musste der Versicherte seine Altersrückstellungen also völlig neu aufbauen, was zu einem entsprechenden Anstieg seines Beitrags führte. Insofern war der Übertritt zu einem neuen Anbieter im Grunde nicht möglich.

Neue Regelungen seit 2009
Zum Anfang des Jahres 2009 hat der Gesetzgeber die teilweise Übertragbarkeit der Altersrückstellungen eingeführt. Ziel dabei war es, den Privatversicherten bessere Wechselmöglichkeiten zu eröffnen und den Wettbewerb unter den PKV-Versicherungsunternehmen zu erhöhen. Seitdem gilt: PKV-Neukunden, die seit dem 01.01.2009 einen Vertrag abgeschlossen haben bzw. abschließen, haben grundsätzlich das Recht, unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen, in den Basis- oder Volltarif eines anderen Anbieters zu wechseln. Die angesammelten Rückstellungen können jedoch lediglich im Umfang des Basistarifs übertragen werden. Wie hoch dieser Betrag tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Je mehr der alte Tarif den Leistungen des Basistarifs entspricht, desto höher fällt also der übertragbare Anteil der Rückstellungen aus. Schätzungen zufolge soll seine Höhe häufig bei ca. zwei Dritteln der vollen Summe der normalen Volltarife liegen.

Für Altkunden nur eingeschränkt gültig
Für Altkunden galt die Wechselmöglichkeit nur für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2009 und wenn sie in den Basistarif eines anderen Versicherers wechselten. Seit Ende dieser Frist ist es wieder so, dass Altkunden ihre sämtlichen Altersrückstellungen verlieren, wenn sie sich für einen Basis- oder Normaltarif eines anderen Unternehmens entscheiden. Wer noch vor dem 01.07.2009 wechselte, muss im Basistarif des neuen Versicherers mindestens 18 Monate verbleiben. Danach kann er entweder in einen Volltarif desselben Anbieters wechseln oder in den Basistarif eines weiteren Versicherers, und dabei wiederum die Altersrückstellungen vom ursprünglichen Unternehmen mitnehmen. Bei einem weiteren Wechsel ist die Mitnahme in diesem Umfang aber nicht mehr möglich, sondern sind nur noch die seit dem 1. Januar 2009 aufgebauten Rückstellungen übertragbar.

Vor einem Wechsel gut abwägen
Wer damit liebäugelt, zu einem anderen Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, sollte nicht vorschnell aktiv werden. Besser ist es, gut abzuwägen und sich gegebenenfalls von Fachleuten beraten lassen. Altkunden, welche die Übergangsfrist verpasst haben, sollten grundsätzlich nur einen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Unternehmers vollziehen, da sie andernfalls vollständig auf ihre angesparten Alterrückstellungen verzichten müssten. Da jedoch auch Neukunden ab 2009 mit Verlusten rechnen müssen, wenn sie einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, dürfte es auch für sie künftig vorteilhafter sein, zunächst nach günstigeren Volltarifen beim bisherigen Krankenversicherer Ausschau zu halten. Bringen alternative Tarife keine ausreichende finanzielle Entlastung, ist es ratsam, den Basistarif des „alten“ Unternehmens zu wählen, da man nur dann in vollständigem Umfang von den schon angesparten Altersrückstellungen profitiert.



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bmfg
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