Private Krankenversicherung (PKV) - Arbeitnehmer & Freiberufler
Von Stephan Scharfenorth (scha)Wer kann sich privat versichern?
Selbständige und Freiberufler sind jederzeit versicherbar. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer können immer nur zum 01. Januar eines Jahres in die private Krankenversicherung wechseln. Zudem gilt als Voraussetzung, dass das Einkommen in den letzten drei Jahren oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die vor dem 02.02.2007 die freiwillige Mitgliedschaft zum Zweck der privaten Versicherung gekündigt haben.
Die Einkommensgrenze (p.a.) für die Pflichtversicherung liegt für das Jahr 2009 bei 48.600 Euro. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Arbeitnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt gelten als freiwillig versichert.
Für Abgeordnete, Beamte und Richter zahlt der Dienstherr (Behörde, Land oder Bund) eine prozentuale Beteiligung an den Krankheitskosten (Beihilfe). Die Höhe der Beihilfe bestimmt sich durch die familiäre Situation und beträgt zwischen 50% und 80% der privat bezahlten Arztkosten oder Apotheken- und Krankenhausrechnungen.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der Versicherung können durch die Aus- oder Abwahl verschiedener Tarife und Optionen wie in einem Baukastensystem zusammengestellt werden. Einige Versicherer positionieren sich mit Ihren Tarifmodellen in der so genannten Premiumklasse andere hingegen bieten speziell eine Art Grundversorgung zu günstigeren Preisen.
Die häufigsten Bestandteile einer PKV:
- Ausschluss oder Minderung der Zuzahlungen bei Medikamenten und Heilmitteln
- Chefarztbehandlung
- Freie Arztwahl
- Erstattungen für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen)
- Inlays gelten häufig als Zahnbehandlung und werden bis zu 100% erstattet
- Übernahme der Kosten für Heilpraktiker
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Zahnersatz ohne Einschränkung der Materialwahl oder Ausführung
Darüber hinaus sind noch andere Leistungen möglich. Die Auswahlmöglichkeiten sind bei den Versicherungsgesellschaft teilweise sehr unterschiedlich. Nicht alle Gesellschaften bieten die angeführten Leistungen an.
Ist meine Familie automatisch mitversichert?
Nein. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung ist die Familienversicherung nur gegen zusätzliche Beiträge möglich. Anzumerken ist jedoch, dass aufgrund der hohen Beiträge zur GKV in vielen Fällen eine Familie in der privaten Krankenversicherung zu vergleichbaren Beiträgen versicherbar ist - allerdings mit allen Vorzügen der privaten Versicherung.
Ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung möglich?
Grundsätzlich ist die Rückkehr ausgeschlossen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel können respektive müssen Sie wieder in die GKV wechseln, wenn Sie als Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflichtversicherunge verdienen. Denkbar ist dieser Fall zum Beispiel bei einer künftigen Teilzeitbeschäftigung oder einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
Auch Selbständige können unter gewissen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Kasse eintreten.
Werden Sie als ehemaliger Selbständiger wieder als Arbeitnehmer verpflichtet, so greift automatisch die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Bitte beachten Sie immer den Einfluss Ihrer individuellen Situation. Bitte beraten Sie sich diesbezüglich mit einem Krankenversicherungsspezialisten.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die Höhe des Beitrags bemisst sich individuell nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der ausgewählten Tarife bzw. Leistungen. Zudem bieten viele Versicherer inzwischen eine Selbstbeteiligung an, deren Höhe maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag nimmt.
Nicht zuletzt sollte auch die Versicherungsgesellschaft selbst gut gewählt werden. Jede Gesellschaft kalkuliert anhand verschiedenster Faktoren und somit sind schon aufgrund der Tarifpolitik bei gleicher Leistung sehr große Beitragsunterschiede möglich.
Vorsicht vor einfachen Vergleichen
Gerade bei der privaten Krankenversicherung ist ein reiner Preisvergleich sehr gefährlich. Schnell entpuppen sich vermeintlich günstige Angebote als in der Praxis besonders teuer oder bieten nur unzureichende Leistungen an. Ein sinnvoller Vergleich erfordert die Hilfe eines Experten. Wir raten dringend davon ab, einen Vertrag ohne fachlichen Beistand und eingehende Beratung abzuschließen.
Zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge?
Ja, Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet 50% des Beitrags für Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherung zu tragen. Der Arbeitgeberanteil schließt die Beitragsanteile für Ehegatten und Kinder ein.
Zukünftige Beitragsentwicklung
Ein Teil der laufenden Beitragszahlungen wird für Alterungsrückstellungen verwendet. Damit soll dem Umstand vorgebeugt werden, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Diese gesetzliche Regelung baut vergleichbar mit einer Rentenversicherung ein Guthaben auf, das mit den Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet wird.
Fast alle privat Versicherten kommen in den Genuss günstigerer Beiträge als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wir empfehlen den entstehenden Differenzbetrag als zusätzliche Vorsorge mittels eines geeigneten Produkts anzulegen und damit eine zusätzliche Beitragssicherheit zu schaffen. Sollten Sie diese Rücklage später nicht benötigen, so werden Sie sich sicherlich über diese Zusatzrente freuen.
Zusätzlich können Rentner in einen Basistarif wechseln, dessen Beitrag nicht teurer ist als der zur gesetzlichen Versicherung. Allerdings bietet er auch nur "Kassenleistungen".
Es sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass die gesetzlichen Kassen zur Zeit keine vergleichbare Vorsorge betreiben.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Die private Krankenkasse bezahlt den Erstattungsbetrag in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung der Arztrechnung. Zu beachten ist hierbei, dass die Kasse nicht direkt an den Arzt, sondern an den Versicherten bezahlt. Als Privatpatient sind Sie dem Arzt gegenüber zur Zahlung verpflichtet.
Stehen aufwändigere zahnärztliche Behandlungen an, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen, um eine Kostenübernahmeerklärung zu erhalten.
Krankenhauskosten werden im Normalfall direkt zwischen der Krankenkasse und dem Krankenhaus abgerechnet. Hierzu legen Sie als Patient Ihre Versicherungskarte vor und das Krankenhaus holt die Kostenübernahmeerklärung selbständig von Ihrer Versicherung ein.
Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Selbständige, Freiberufler und Beamte müssen eine Kündigungsfrist von zur Zeit zwei Monaten beachten. Für gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich.
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