13.11.2009 - Versicherungen
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Vorteil privat krankenversichert

Von Eike Schulze (es)

Private Krankenversicherungen sind grundsätzlich unabhängiger gegenüber gesetzlichen Änderungen. Einer der Gründe: In den gesetzlichen Kassen, den Ersatzkassen und auch den Betriebkrankenkassen sind alle Versicherte gleich, es gibt keine Unterschiede hinsichtlich der Leistungen, obwohl Besserverdienende deutlich höhere Beiträge zahlen müssen als beispielsweise Geringverdienende. Dies führt zwangsläufig zu steigenden Kassenbeiträgen, da die Kosten im Gesundheitswesen schneller steigen als die Lohnzuwächse. Doch wie verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung?

Die Vorteile für Privatversicherte
Ein entscheidender Vorteil: In der privaten Krankenversicherung herrscht eine größere Kostentransparenz. Durch die ärztlichen Rechnungen bekommt der Versicherte einen genauen Überblick über die Leistungen, die er in Anspruch genommen hat, und kann bei Berechnungsfehlern auch selbst gegensteuern. Manche Kosten entstehen auch erst gar nicht. So fällt die Praxisgebühr von 10 Euro beim Gang zum Arzt oder Zahnarzt nicht an, während gesetzlich Versicherte hier im Jahr mit bis zu 80 Euro dabei sind. Auch wer im Krankenhaus versorgt werden muss, braucht nichts extra zu zahlen, die Zuzahlungen von je 10 Euro je Aufenthaltstag bis zum 28. Tag entfallen. Diese können für Kassenpatienten mit maximal 280 Euro im Jahr zu Buche schlagen. Außerdem gilt für gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung bei Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln bis zu einer Obergrenze von 10 Euro je Packung und Zuzahlungen von Brillen für Erwachsene wurden gänzlich eingestellt. Für Hörgeräte erstatten die Krankenkassen nur einen Festbetrag, ist dieser aufgebraucht, muss der Hörgeschädigte selber für Reparaturen oder Ersatzteile aufkommen.  oder er ist nicht ausreichend in der Lage sein Leben wie gewohnt zu bestreiten. Bei Zahnersatz oder aufwändigen Zahnbehandlung gibt es von der Kasse ebenfalls einen Festzuschuss, beispielsweise bei Keramikfüllungen. Und einzelne Krankheitsvorsorgeuntersuchungen fehlen im Leistungskatalog der Gesetzlichen. Hier muss der Patient also selbst das Portmonee zücken, wenn er diese als  Privatleistungen wünscht. Bei der Privatkrankenversicherung sind diese Leistungen hingegen enthalten.

Keine Leistungseinschränkung bei der Privaten
Ein weiterer Vorteil: Bei privaten Krankenversicherungen besteht nicht die Gefahr der Leistungseinschränkung durch Kürzungen. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Eingriffe des Staates zusätzliche Ausgaben drohen, weil weniger Leistungen übernommen werden, kann der Privatpatient auf die Vertragstreue seiner Krankenversicherung vertrauen. Auch ist die Terminvergabe an Privatpatienten in den Arztpraxen flexibler. Zwar werden Privatpatienten nicht generell bevorzugt, doch viele Ärzte locken die erhöhten Abrechnungssätze, die sie bei Privatpatienten ansetzen können. Eine schnellere Terminvergabe ist daher meistens drin.

Das sollten Versicherte beachten
Grundsätzlich genießen Privatversicherte viele Vorteile. Diese kommen unter zwei Voraussetzungen besonders zur Geltung: Der Versicherte ist jung und hat keine Erkrankungen. Wer sich hingegen erst in fortgeschrittenem Alter und/oder krank privat versichern lässt, muss auch entsprechend zahlen, da das Kostenrisiko für den Versicherer in beiden Fällen ansteigt. Auch Familien oder Versicherte, die Kinder planen, müssen mit höheren Kosten rechnen, denn in der privaten Krankenversicherung benötigt jede Person eine eigene Police. Allerdings kommt es hier auf den Einzelfall an, so muss eine Privatpolice nicht teurer sein, wenn die Familie nicht aus nicht mehr als vier Personen besteht und beide Elternteile berufstätig sind. Wer also noch jung, selbstständig ist oder oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, der sollte sich mit dem Thema private Krankenversicherung beschäftigen. Die Versicherung kann dann nicht nur erheblich günstiger sein, sie bietet in der Regel auch ein deutliches Leistungsplus.



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Krankenversicherungspflicht
2009 trat eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft. So gilt für alle Bundesbürger die Pflicht, entweder über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu verfügen. Zudem müssen die privaten Krankenversicherungsgesellschaft nun jeden Versicherungswilligen aufnehmen und ihm einen Basisschutz gewähren.
 
 
 

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